Meldungsverfahren Whistleblowing

Mit GvD 24/2023 wurde in Italien die EU-Richtlinie 2019/1937 umgesetzt, mit welcher der Schutz von Personen, welche Gesetzeswidrigkeiten und Übertretungen in einem Unternehmen oder einer Organisation melden, gewährleistet wird. Die neuen Gesetzesvorschriften dienen somit dem Schutz von Meldenden, die sich dem Risiko von Vergeltungsmaßnahmen aussetzen.

Über verschiedene Kommunikationskanäle können Rechtswidrigkeiten und Verstöße gegen das EU-Recht gemeldet werden, darunter Verletzungen des Zivilrechts, Ordnungswidrigkeiten, Verstöße gegen die Rechnungslegungspflicht und Straftaten.