Menschen mit Behinderung: Entgelt wird deutlich erhöht

Fr. 15.05.2026

Ein weiterer Schritt zur Unterstützung und Aufwertung der Tätigkeit von Menschen mit Behinderung, mit psychischen Erkrankungen oder mit Abhängigkeitserkrankungen wurde gesetzt. Das Entgelt für Arbeitsintegrations- oder Arbeitsbeschäftigungsvereinbarungen wird auf Antrag der Landesrätinnen Magdalena Amhof und Rosmarie Pamer angehoben. Zugleich wurde im Mai auch eine Erhöhung des Entgelts in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und in den Diensten zur Arbeitsbeschäftigung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und mit Abhängigkeitserkrankungen beschlossen.
Im Jahr 2025 nutzten 156 Personen eine Vereinbarung zur Arbeitseingliederung und 360 Personen eine Vereinbarung zur Arbeitsbeschäftigung. Gleichzeitig waren 1.008 Betroffene in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und in den Diensten zur Arbeitsbeschäftigung für Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Abhängigkeitserkrankungen beschäftigt. Für beide Gruppen tritt ab 1. Jänner 2027 eine Erhöhung in Kraft, die das Vollzeit-Entgelt für Eingliederungs- und Beschäftigungsprojekte von 492 auf 650 € bringt.
Der Höchstbetrag des Entgelts in den Werkstätten und Diensten für Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen oder mit Abhängigkeitserkrankungen lag hingegen bisher bei einem Grundbetrag von monatlich 410 € und steigt mit der Entscheidung der Landesregierung auf 585 € für 33 Stunden Öffnungszeit pro Woche.
„Es geht“, so Magdalena Amhof, „um die Anerkennung der Personen und ihrer Arbeit, die sie trotz vielfältiger Hürden erbringen, aber auch um mehr Gleichbehandlung gegenüber ähnlichen Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besser entlohnt werden. Dazu kommt, dass gerade Menschen mit Behinderungen oft einen besonderen Mehrwert in das Arbeitsumfeld bringen, in dem sie beschäftigt sind.“
„Mit dieser Maßnahme“, so Rosmarie Pamer, „setzen wir ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung der Tätigkeit von Menschen mit Behinderungen sowie psychischen oder Abhängigkeitserkrankungen. Gleichzeitig stärken wir ihre soziale Teilhabe und verbessern die Rahmenbedingungen für ihre Beschäftigung.“
Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind zusätzlich etwa 1,8 Mio. € pro Jahr im Zeitraum von 2027 bis 2029 vorgesehen.

Quelle: Autonome Provinz Bozen – Presseamt

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Landesrätinnen Pamer und Amhof