Selbst entscheiden, wo man lebt, mit wem man zusammenwohnt und wie man den eigenen Alltag gestaltet. Um dies auch Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, sieht das Land Südtirol unterschiedliche finanzielle Leistungen vor. Auf Vorschlag von Landesrätin Rosmarie Pamer nahm die Landesregierung Anfang Dezember Anpassungen der bestehenden Leistungen „Selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe“, die Vergütung von Begleit- und Transportkosten und einen Beitrag für den Erwerb und den Umbau von Fahrzeugen vor.
„Die genehmigten Änderungen“, so Rosmarie Pamer, „sind wichtige Maßnahmen, um Teilhabe und Inklusion zu ermöglichen. Denn es ist unsere Aufgabe als Gesellschaft, möglichst gute Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben zu schaffen. Wir wollen alle Formen des selbständigen Lebens fördern und vor allem den Forderungen, die von den Betroffenen formuliert und gestellt werden, Gehör verleihen. Darum werden wir künftig weiter an langfristigen Maßnahmen in diesem Bereich arbeiten und beispielsweise auch den Bereich der persönlichen Assistenz weiter stärken.“
Konkret wird mit dem genehmigten Regierungsbeschluss die Leistung „Selbstbestimmtes Leben“ um rund 23% angehoben und damit der Inflation angepasst. Mit dem Beitrag können Menschen mit Behinderungen Assistenzleistungen begleichen, den sie beim Wohnen außerhalb der Herkunftsfamilie benötigen. Zudem wurden einige weitere Details bei der Abrechnung des Beitrags und bei zu berücksichtigenden Abzügen geklärt. Inflationsangepasst wurde auch der Beitrag für die Vergütung der Transportkosten und der Kosten für die Begleitung von Menschen mit Behinderungen, und zwar um rund 12%. Außerdem wurden Vereinfachungen bei einigen Beträgen umgesetzt. Erhöht wurde zudem der Beitrag für den Erwerb sowie den Umbau von Fahrzeugen. Auch hier gilt künftig eine einfachere Berechnungsmodalität. Die Neuerungen wurden bereits im Sozialbeirat besprochen und gutgeheißen. Grünes Licht gab es zudem vom Rat der Gemeinden. Insgesamt stellt das Land dafür rund 250.000 € an zusätzlichen Geldmitteln zur Verfügung.
Quelle: Autonome Provinz Bozen – Presseamt