Inklusion und Teilhabe: Landesgesetz seit 10 Jahren in Kraft

Di. 15.07.2025

Mit dem Inklusionsgesetz sei am 14. Juli 2015 ein Meilenstein für die Stärkung der Teilhabe und Inklusion für Menschen mit Behinderungen in Südtirol in Kraft getreten: darin sind sich Landesrätin Rosmarie Pamer, die ehemalige Landesrätin Martha Stocker und Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer einig. Gemeinsam mit Heidi Ulm vom Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Unternehmer Heiner Oberrauch wurde am 14. Juli 2025 zurückgeblickt und ein Ausblick auf anstehende Themen gegeben. Der Ort war dabei bewusst gewählt: In der „WunderBAR“ in Brixen wird Inklusion jeden Tag gelebt. Die Einrichtung der Bezirksgemeinschaft Eisacktal bietet Menschen mit Behinderungen Arbeitsmöglichkeiten.
2015 als Landesrätin maßgeblich an der Erarbeitung und Verabschiedung des Inklusionsgesetzes beteiligt war Martha Stocker. Für sie sei es eine große Freude, an einer „Frucht des Landesgesetzes“, wie Martha Stocker die „WunderBAR“ bezeichnete, auf das Gesetz zu blicken und wie viele Dinge damit auf den Weg gebracht wurden. „Das Landesgesetz“, so Martha Stocker, „zeichnet aus, dass alle Bereiche nicht nur benannt, sondern auch in die Entstehung einbezogen wurden. Damit waren wir beispielgebend. Auch die Übersetzung des Gesetzes in die Leichte Sprache war etwas, das es in Südtirol, aber auch in Italien vorher nicht gegeben hatte.“
Eine der wichtigen Einrichtungen, die durch das Landesgesetz geschaffen wurden, ist der Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Mitglied Heidi Ulm berichtete, dass vor allem die Betroffenenvertretung von großer Bedeutung sei. „Das Gesetz“, so betonte sie, „gibt uns die Grundlage, laut und stark zu sein.“ Das Landesgesetz wirke sich sehr konkret auf ihren Alltag aus, unter anderem im Bereich der persönlichen Assistenz oder der öffentlichen Mobilität. Verbesserungsbedarf sehe sie bei der Handhabung des Beitrags „Selbstbestimmtes Leben und gesellschaftlichen Teilhabe“ und der Regelung der persönlichen Assistenz. Die Vorsitzende Brigitte Hofer bezeichnete das Gesetz als Basis eines Paradigmenwechsels hin zur vollen und wirksamen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Im Monitoringausschuss gehe es darum, strukturelle Probleme sichtbar zu machen, zu analysieren und Verbesserungen anzuregen.
Eine der großen Errungenschaften des Landesgesetzes für Inklusion und Teilhabe war der Einbezug möglichst vieler Bereiche. Ein wesentlicher Alltagsbereich ist jener der Teilhabe am Arbeitsleben. Unternehmer Heiner Oberrauch berichtete, dass mit dem Landesgesetz die Begleitung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen einfacher in den Betrieben umsetzbar sei. „Die Aufgabe in der Wirtschaft“, so sagte er, „ist es, einen Job zu finden, der Mitarbeitende nicht überfordert, sondern eine Arbeit mit Wert ist. Gerade hier ist eine Begleitung in den Arbeitsprozess wichtig.“ Der ehemalige Präsident des Unternehmerverbands Südtirol bescheinigte der Südtiroler Wirtschaft eine große Offenheit, es brauche vor allem Zeit, und es sei wichtig, dass die Mitarbeitenden das Engagement für inklusive Arbeitsmöglichkeiten mittragen.
Zu den wichtigen Neuerungen, deren Umsetzung ansteht, zählt die Neuorganisation der Feststellung von Behinderungen, die ab 2027 angegangen wird. Zudem gibt es das Recht auf ein individuelles Lebensprojekt: Die Richtlinien werden von den Sozial- und Gesundheitsdiensten derzeit erarbeitet. Konkrete Schritte möchte das Land bei der Weiterentwicklung der persönlichen Assistenz setzen: „Mit dem Projekt <selAvì – selbstbestimmt Leben / vita indipendente>", so Rosmarie Pamer, "arbeitet Kolping Südtirol gemeinsam mit der Genossenschaft Promos und dem Amt für Menschen mit Behinderungen derzeit am Konzept für eine zentrale Anlaufstelle für persönliche Assistenz. Wir wollen diese nachhaltig, wirksam und selbstbestimmt im Alltag verankern. Das Projekt soll Anfang 2026 umgesetzt werden. Es wird folglich weitergearbeitet, Teilhabe und Inklusion ist ein Recht, das uns alle angeht. Es ist Ausdruck einer gerechten und zukunftsfähigen Gesellschaft.“

Quelle: Autonome Provinz Bozen – Presseamt

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Während der Pressekonferenz