Neues Landesgesetz zum Ehrenamt vom Landtag verabschiedet

Mo. 07.07.2025

Am 3. Juli verabschiedete der Südtiroler Landtag das Landesgesetz zur „Einrichtung des Landesverzeichnisses der Körperschaften, die Tätigkeiten von allgemeinem Interesse ausüben, und Bestimmungen zum Dritten Sektor“. Laut Landesrätin Rosmarie Pamer „erhält das Ehrenamt damit einen neuen, lokalen gesetzlichen Rahmen, durch den es gestärkt wird. Zugleich wird die Wichtigkeit des ehrenamtlichen Engagements der Bürger/innen im Land gesetzlich verankert.“
Wichtige Neuerungen sind, dass Vereine und Stiftungen, die im Landesverzeichnis eingetragen sind, Erleichterungen beim Zugang zu öffentlichen Beiträgen erhalten, sowie die Möglichkeit für Land und Gemeinden, Steuererleichterungen im eigenen Zuständigkeitsbereich zu gewähren. Weiters vorgesehen sind Vorteile auf lokaler Ebene, etwa die unentgeltliche oder vergünstigte Nutzung von Vereinslokalen und anderen Räumlichkeiten. „Wesentlich ist auch“, so Rosmarie Pamer, „dass das Landesverzeichnis digital geführt werden wird, dies im Sinne einer möglichst einfachen und unbürokratischen Handhabung für die Vereine. Transparenz, Effizienz, Entbürokratisierung und Vereinfachung sind allgemeine Grundsätze, die der neuen Regelung zugrunde liegen.“ Durch das neue Landesgesetz wird auch die Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen den Körperschaften gefördert. So ist es beispielsweise möglich, die Instrumente der Mitplanung und Mitgestaltung (Co-Programmazione und Co-Progettazione) zu nutzen. Geregelt wird zudem die Zusammenarbeit mit dem Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt DZE.

Quelle: Autonome Provinz Bozen – Presseamt

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Landesrätin Rosmarie Pamer