Menschen mit Behinderungen sollen an allen Aspekten des gesellschaftlichen Lebens teilhaben können. Im kürzlich von der Landesregierung gutgeheißenen Sammelgesetzentwurf werden mehrere Änderungen am Inklusionsgesetz vorgenommen, um es aktuellen, auch staatlichen Bestimmungen anzupassen. Diese betreffen einerseits die Terminologie. So wird festgelegt, dass im Sprachgebrauch der öffentlichen Verwaltung die Begriffe „Behinderung“ oder „Person/Mensch mit Behinderung“ andere Begrifflichkeiten (wie Handicap, behinderte Person oder Person mit besonderen Fähigkeiten) ersetzen sollen.
Zudem wird die Anerkennung von schweren Behinderungen mit der Feststellung eines hohen oder sehr hohen Unterstützungsbedarfs ersetzt. „Die Anpassung“, so Landesrätin Rosmarie Pamer, „soll immer noch bestehende begriffliche Diskriminierungen beseitigen und einheitlich definierte Begriffe einführen. Das Inklusionsgesetz ist eine wichtige rechtliche Basis, auf die in den vergangenen zehn Jahren viele Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen auf- und ausgebaut werden konnten. Die Inklusion soll nun weiter gestärkt werden, damit jedes Mitglied unserer Gesellschaft am Alltag in all seinen Facetten teilhaben kann.“
Mit einer weiteren Änderung wird nun auch die Diensttypologie der niederschwelligen sozialen Dienste gesetzlich festgeschrieben. Niederschwellig bedeutet, dass es kein Aufnahmeverfahren gibt, der Zugang freiwillig ist und der Besuch keiner Tarifbeteiligung unterliegt. Es wird zudem klargestellt, dass Personen, die in einem niederschwelligen Dienst einer Beschäftigung nachgehen, für ihre Tätigkeit ein Entgelt zusteht und eine Arbeitsunfall- und einer Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Aktuell gibt es in Südtirol sieben niederschwellige Dienste: fünf Treffpunkte für Menschen mit psychischen Erkrankungen und zwei Drop-In für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen.
Quelle: Autonome Provinz Bozen – Presseamt
